Die einzelnen Webseiten lassen sich mit Accesskey-Tastaturkombinationen aufrufen:
0 Startseite;
1 Geschichte und Hintergrund des Brauches;
2 erlaubter Zeitraum;
3 Beschreibung Geissel und Geisselknall;
4 Regeln für Chlöpfer und Anwohner;
5 Agenda mit Veranstaltungen und Kursen;
6 Fotogalerie und Video;
7 Links zum Thema;
8 Medienberichte und Meinungsaustausch;
9 Impressum;
Beginn Inhalt:
Regeln
Chlauschlöpfer
Um Konflikte zu vermeiden, sollen sich die Chlauschlöpfer an die folgenden Regeln halten.
siehe auch Zeitraum
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- Die Chlauschlöpfer-Geissel soll frühestens anfangs November hervorgeholt, in Stand gestellt und in Betrieb genommen werden.
- Damit die Nachricht der bevorstehenden Chlauszeit in jedes Dorfquartier getragen wird, soll das Gebiet nach jedem Chlauschlöpfer-Auftritt gewechselt werden.
- Der Chlauschlöpfer-Betrieb soll am Tag des Lenzburger Chlausmarktes seinen Höhepunkt erreichen und nach dem regionalen Chlauschlöpf-Wettbewerb blitzartig verstummen.
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- Die Chlauschlöpfer-Geissel wird nur zwischen 07.00 - 12.00 und ab 13.00 Uhr aus dem Kasten hervorgeholt. Um 21.00 Uhr muss sie dahin zurückgebracht werden.
Einzig am Vorabend des Lenzburger Chlausmarktes und am Chlausmarkttag selber darf das Chlauschlöpfen abends etwas länger andauern.
- Jeder Unfug (wie das Betreten von Privatgrundstücken, Betätigen von Hausglocken, ...) ist zur "Sauberhaltung" des Chlauschlöpfer-Brauches unbedingt zu unterlassen.
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Anwohner
Informationen und Regeln, an die sich die Bevölkerung halten soll.
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- Ich gehe zur Chlauschlöpfer-Gruppe auf die Strasse, interessiere mich für das "Werkzeug", d.h. die Geissel und für den Brauch des
Chlauschlöpfens.
- Ich überreiche der Gruppe einen Chlaussack und freue mich, dass unsere Dorfjugend den Chlauschlöpfer-Brauch pflegt.
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- Ich öffne das Zimmerfenster und werfe einen Schwall Schimpfworte oder gar einen Kessel kaltes Wasser auf die Strasse.
- Ich telefoniere oder schreibe dem Gemeindeammann, der Gemeindekanzlei oder gar der Polizei und verlange, dass das Chlauschlöpfen, das ich als "Unsitte" bezeichne, unterbunden wird.
- Ich telefoniere den Eltern eines Chlauschlöpfer-Kindes, das ich in der Dunkelheit zufälligerweise erkannt habe, und beschimpfe diese.
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Polizeireglement
Auszug aus dem Reglement der Regionalpolizei Lenzburg:
§ 12 Lärmschutz
Abs. 7 Im Zeitraum vom 1. November bis zum Sonntag, der auf den 2. Donnerstag im Dezember folgt, wird das Klausklöpfen ausserhalb der Nachtruhezeit gemäss § 12 Abs. 2 toleriert. Am Klausmarkt-Morgen kann vom § 12 Abs. 2 abgewichen werden.
Ende Inhalt.
Quelle: http://www.chlauschloepfe.ch/regeln.html